"Weib und Mann, die des Ehebruchs schuldig sind, geißelt beide mit einhundert Streichen. […] // Ein Ehebrecher wohnt nur einer Ehebrecherin oder einer Götzendienerin bei, und eine Ehebrecherin wohnt nur einem Ehebrecher oder Götzendiener bei; den Gläubigen ist das verwehrt."
January 1, 1970