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"Die Ehe soll von allen in Ehren gehalten werden, und das Ehebett bleibt unbefleckt; denn Unzüchtige und Ehebrecher wird Gott richten."
"Du sollst nicht ehebrechen."
"Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch begangen. Wenn dich dein rechtes Auge zum Bösen verführt, dann reiß es aus und wirf es weg."
"Was aus dem Menschen herauskommt, das macht den Menschen unrein; denn von innen, aus dem Herzen der Menschen, kommen heraus böse Gedanken, Unzucht, Diebstahl, Mord, Ehebruch, Habgier, Bosheit, Arglist, Ausschweifung, Missgunst, Lästerung, Hochmut, Unvernunft."
"Wenn jemand gefunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei dem er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun."
"Wenn … sich keine Beweisstücke für die Unberührtheit des Mädchens beibringen lassen, soll man das Mädchen hinausführen und vor die Tür des Vaterhauses bringen. Dann sollen die Männer ihrer Stadt sie steinigen, und sie soll sterben; denn sie hat eine Schandtat […] begangen. […] // Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er bei einer verheirateten Frau liegt, dann sollen beide sterben, der Mann […] und die Frau. […] // dann sollt ihr beide zum Tor der Stadt führen. Ihr sollt sie steinigen, und sie sollen sterben […]"
"wer aber ein Weib zum Ehebruch verführt, der ist ein herzloser Mensch; er ruiniert seine eigene Seele, indem er solches tut. Schläge und Schmach werden ihn treffen, und seine Schande ist nicht auszutilgen;"
"Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere Frau heiratet, begeht Ehebruch; auch wer eine Frau heiratet, die von ihrem Mann aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch."
"Und nahet nicht dem Ehebruch; siehe, das ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg."
"Weib und Mann, die des Ehebruchs schuldig sind, geißelt beide mit einhundert Streichen. […] // Ein Ehebrecher wohnt nur einer Ehebrecherin oder einer Götzendienerin bei, und eine Ehebrecherin wohnt nur einem Ehebrecher oder Götzendiener bei; den Gläubigen ist das verwehrt."